Grundsicherung im Alter – Rechner 2026

Reicht die Rente nicht: Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) – inklusive Rentenfreibetrag bei Grundrentenzeiten.

Regelsatz 563 €Rentenfreibetrag bis 281,50 €Schonvermögen 10.000 €Kinder haften erst ab 100.000 €
Grundsicherung im Alter berechnen – Stand 2026
Wohnkosten (monatlich)
Bei Wohneigentum: Lasten wie Zinsen, Nebenkosten, Heizung eintragen.
Einkommen (monatlich)
Besonderheiten
Voraussichtliche Grundsicherung pro Monat
Unverbindliche Orientierung nach dem 4. Kapitel SGB XII (Stand 07/2026). Ohne Netto-Angabe beim Erwerbseinkommen rechnen wir mit dem Brutto (Minijob). Maßgeblich ist der Bescheid des Sozialamts.

So funktioniert die Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert das Existenzminimum, wenn Rente und Erspartes nicht reichen. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (563 € allein, je 506 € für Paare), eventuellen Mehrbedarfen (z. B. 17 % bei Merkzeichen G) und den angemessenen Wohnkosten. Davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen – nach großzügigen Freibeträgen für Grundrente, private Vorsorge und Arbeit.

Die Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld (SGB II) ändert an dieser Leistung nichts: Die Grundsicherung im Alter bleibt eine eigene Leistung nach SGB XII beim Sozialamt.

Freibeträge 2026: Was nicht angerechnet wird

EinkommenFreibetragMaximal
Gesetzliche Rente mit ≥33 J. Grundrentenzeiten100 € + 30 % des übersteigenden Betrags281,50 €
Betriebsrente, Riester, Rürup100 € + 30 % des übersteigenden Betrags281,50 €
Erwerbseinkommen (auch Minijob)30 % vom Brutto281,50 €
Sonstiges EinkommenVersicherungspauschale30 €

Die drei 281,50-€-Freibeträge gelten nebeneinander – wer Grundrente, Betriebsrente und Minijob kombiniert, kann über 800 € anrechnungsfrei behalten.

Beispiele

SituationBedarfangerechnetGrundsicherung
Alleinstehend, 900 € Rente mit Grundrentenzeiten, 500 € Warmmiete1.063,00 €588,50 €474,50 €
Wie oben, aber ohne Grundrentenzeiten1.063,00 €870,00 €193,00 €
Ehepaar, 1.400 € Rente, Merkzeichen G, 620 € Warmmiete1.718,02 €1.370,00 €348,02 €
Alleinstehend, 700 € Rente + 400 € Minijob, Grundrentenzeiten, 540 € Warmmiete1.103,00 €670,00 €433,00 €
Antrag: Grundsicherung im Alter gibt es nur auf Antrag beim Sozialamt – rückwirkend frühestens ab dem Monatsersten der Antragstellung. Die Deutsche Rentenversicherung informiert Rentner mit weniger als 865 € Rente automatisch über den möglichen Anspruch.

Häufige Fragen

Wer bekommt Grundsicherung im Alter?
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (Jahrgang 1961: 66 Jahre und 6 Monate; ab Jahrgang 1964: 67) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen decken kann. Zuständig ist das Sozialamt, Rechtsgrundlage das 4. Kapitel SGB XII.
Bei welcher Rente bekomme ich 2026 Grundsicherung?
Faustregel für Alleinstehende: Liegt die Nettorente unter dem Gesamtbedarf (563 € Regelsatz + Warmmiete), lohnt sich die Prüfung. Bei 500 € Warmmiete also unter rund 1.100 € Rente – mit Grundrentenzeiten sogar deutlich darüber, weil bis zu 281,50 € der Rente anrechnungsfrei bleiben.
Was ist der Rentenfreibetrag bei Grundrentenzeiten?
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, behält von seiner gesetzlichen Rente 100 € plus 30 % des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei – maximal 281,50 € (halber Regelsatz). Derselbe Freibetrag gilt separat für Betriebsrenten, Riester und Rürup (§ 82 Abs. 4/5, § 82a SGB XII).
Wie viel Vermögen darf ich behalten?
Je volljähriger Person bleiben 10.000 € geschützt (Ehepaar: 20.000 €), dazu selbst genutztes angemessenes Wohneigentum und ein angemessenes Auto. Anders als beim Grundsicherungsgeld gibt es keine altersabhängige Staffel.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
In der Regel nein: Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € (je Kind) zum Unterhalt herangezogen. Unter dieser Grenze fragt das Sozialamt das Einkommen der Kinder gar nicht ab.
Darf ich neben der Grundsicherung arbeiten?
Ja. Vom Bruttolohn bleiben 30 % anrechnungsfrei, maximal 281,50 €. Ein Minijob mit 400 € bringt also 120 € Freibetrag – der Rest wird angerechnet.
Wird Wohngeld angerechnet?
Wohngeld und Grundsicherung schließen sich aus: Wer Grundsicherung bezieht, bekommt kein Wohngeld (die Unterkunftskosten sind ja im Bedarf enthalten). Vor dem Antrag lohnt der Vergleich, welche Leistung höher ausfällt.

Quellen: §§ 41–46b, § 82, § 82a, § 90 SGB XII; DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII; Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026. Stand: 01.07.2026.