Mehrbedarfe beim Grundsicherungsgeld

Zuschläge auf den Regelsatz nach § 21 SGB II – mit konkreten Euro-Beträgen für 2026.

17 % Schwangerebis 60 % Alleinerziehende35 % Behinderung

Alle Mehrbedarfe 2026 in der Übersicht

TatbestandSatzBetrag bei Stufe 1 (563 €)
Schwangere ab der 13. Woche17 %95,71 €
Alleinerziehend: 1 Kind unter 7 oder 2–3 Kinder unter 1636 %202,68 €
Alleinerziehend sonst (je Kind, max. 60 %)12 %67,56 € je Kind
Behinderung + Leistungen zur Teilhabe35 %197,05 €
Warmwasser dezentral (z. B. Durchlauferhitzer)0,8–2,3 %12,95 € (Stufe 1)

Grundlage ist immer der maßgebende Regelbedarf der jeweiligen Person – bei Partnern also 506 €, bei Kindern die Kinder-Stufe.

Warmwasser-Mehrbedarf im Detail

Wird das Warmwasser nicht über die Heizung, sondern dezentral erzeugt (Boiler, Durchlauferhitzer), gibt es je Person einen Zuschlag: 2,3 % für die Stufen 1–3, 1,4 % für Jugendliche (Stufe 4), 1,2 % für Kinder 6–13 (Stufe 5) und 0,8 % für Kinder bis 5 (Stufe 6). Bei zentraler Warmwasserbereitung laufen die Kosten stattdessen über die Nebenkosten.

Die 100-%-Grenze

Die Mehrbedarfe für Schwangerschaft, Alleinerziehung und Behinderung dürfen zusammen höchstens 100 % des Regelbedarfs betragen; übersteigende Beträge werden anteilig gekürzt. Der Warmwasser-Mehrbedarf und einmalige Bedarfe zählen nicht zu dieser Grenze. Der Rechner berücksichtigt den Deckel automatisch.

Weitere Mehr- und Sonderbedarfe

Häufige Fragen

Was ist ein Mehrbedarf?
Ein pauschaler Zuschlag auf den Regelbedarf für besondere Lebenslagen (§ 21 SGB II): Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung mit Teilhabeleistungen, dezentrale Warmwasserbereitung oder kosten­aufwändige Ernährung. Mehrbedarfe werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt.
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Schwangere?
17 % des maßgebenden Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche – bei Regelbedarfsstufe 1 sind das 95,71 € im Monat.
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?
36 % (202,68 €), wenn ein Kind unter 7 oder zwei bis drei Kinder unter 16 im Haushalt leben. Sonst 12 % je Kind (67,56 €), insgesamt maximal 60 % (337,80 €).
Muss ich Mehrbedarfe extra beantragen?
Grundsätzlich prüft das Jobcenter Mehrbedarfe von Amts wegen – es kennt aber nicht jede Lebenslage. Schwangerschaft (Mutterpass), Behinderung (Bescheid) oder dezentrales Warmwasser sollten Sie aktiv mitteilen und belegen.
Gibt es eine Obergrenze?
Ja: Die Summe der Mehrbedarfe für Schwangerschaft, Alleinerziehung und Behinderung darf 100 % des Regelbedarfs nicht übersteigen. Der Warmwasser-Mehrbedarf zählt bei dieser Grenze nicht mit.
Welche Mehrbedarfe gibt es bei der Grundsicherung im Alter?
Im SGB XII gibt es zusätzlich 17 % Mehrbedarf für Menschen mit Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis (95,71 € bei Stufe 1) – eine Besonderheit, die es im SGB II so nicht gibt. Details: Grundsicherung im Alter.

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