Schonvermögen 2026: neue Freibeträge

Seit 01.07.2026 altersabhängig: 5.000 bis 20.000 € je Person. Rechner und Tabelle für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).

5.000–20.000 € je Person+ 750 € AnschaffungenAuto & Wohneigentum geschützt
Neu 2026Mit der Reform zum 1. Juli 2026 wurde das Schonvermögen komplett neu geregelt: Die Karenzzeit mit 40.000 € ist abgeschafft, stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge von 5.000 bis 20.000 € je Person (§ 12 SGB II n.F.).

Schonvermögen-Rechner 2026

Wie viel Vermögen darf Ihre Bedarfsgemeinschaft behalten?

Geschütztes Vermögen

Neues Recht ab 01.07.2026 (§ 12 SGB II). Zusätzlich geschützt: Hausrat, ein angemessenes Auto je erwerbsfähige Person, Riester-Vorsorge, selbst genutztes Wohneigentum. Für laufende Fälle gilt übergangsweise altes Recht (§ 311 SGB II).

Schonvermögen-Tabelle 2026 (§ 12 SGB II neu)

AlterFreibetrag je Person+ Anschaffungengesamt
unter 30 Jahre5.000 €750 €5.750 €
ab 30 Jahre10.000 €750 €10.750 €
ab 40 Jahre12.500 €750 €13.250 €
ab 50 Jahre20.000 €750 €20.750 €

Die Freibeträge gelten je Person der Bedarfsgemeinschaft, sind innerhalb der Familie übertragbar und steigen ab Beginn des Monats, in dem der Geburtstag liegt. Beispiel: Paar (52/48) mit zwei Kindern (15/9) → 20.000 € + 12.500 € + 2 × 5.000 € + 4 × 750 € = 45.500 €.

Was bleibt zusätzlich unangetastet?

Übergangsregel für laufende Fälle (§ 311 SGB II)

Wer schon vor dem 01.07.2026 Bürgergeld bezogen hat, behält für den laufenden Bewilligungszeitraum das alte Recht – also 15.000 € je Person (bzw. in der früheren Karenzzeit 40.000 € für die erste Person). Auch bei nahtlosen Weiterbewilligungen zwischen Juli und Dezember 2026 bleibt es bei unveränderter Bedarfsgemeinschaft zunächst bei 15.000 € je Person. Erst danach gelten die neuen Altersstufen aus der Tabelle oben.

Nicht verwechseln: Bei der Grundsicherung im Alter (SGB XII, Sozialamt) gilt ein pauschaler Freibetrag von 10.000 € je volljähriger Person – die Altersstufen des SGB II gelten dort nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schonvermögen beim Grundsicherungsgeld 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 gelten altersabhängige Freibeträge je Person: 5.000 € (unter 30), 10.000 € (ab 30), 12.500 € (ab 40) und 20.000 € (ab 50). Dazu kommen 750 € je Person für notwendige Anschaffungen. Die frühere Karenzzeit mit 40.000 € wurde abgeschafft.
Was hat sich beim Schonvermögen 2026 geändert?
Beim Bürgergeld galt bis 30.06.2026 eine Karenzzeit (zuletzt 6 Monate) mit 40.000 € für die erste Person, danach 15.000 € je Person. Das neue Grundsicherungsgeld ersetzt dies durch altersabhängige Stufen von 5.000 bis 20.000 € ohne Karenzzeit – für junge Alleinstehende deutlich weniger, für ältere Paare teils mehr.
Gilt für laufende Bürgergeld-Fälle sofort das neue Recht?
Nein. Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 01.07.2026 begonnen haben, gilt übergangsweise das alte Recht (§ 311 SGB II). Auch bei nahtlosen Folgeanträgen zwischen Juli und Dezember 2026 bleibt es bei unveränderter Bedarfsgemeinschaft zunächst bei 15.000 € je Person. Erst danach greifen die neuen Altersstufen.
Was zählt alles zum Vermögen?
Bargeld, Girokonto- und Sparguthaben, Wertpapiere, Kryptowährungen, Bausparverträge, Lebensversicherungen (Rückkaufswert), Schmuck von Wert sowie nicht selbst genutzte Immobilien – jeweils der aktuelle Verkehrswert aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Welches Vermögen ist zusätzlich geschützt?
Angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto (Richtwert ca. 15.000 €) je erwerbsfähige Person, staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester), eine selbst genutzte Immobilie bis 140 m² (Haus) bzw. 130 m² (Eigentumswohnung, +20 m² je weitere Person ab der fünften) sowie Vermögen zur baldigen Beschaffung von Wohneigentum für Menschen mit Behinderung.
Werden die Freibeträge innerhalb der Familie übertragen?
Ja. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden – hat z. B. das Kind kein eigenes Vermögen, können die Eltern dessen 5.000 € mitnutzen. Die höhere Altersstufe gilt ab Beginn des Geburtstagsmonats.
Wie hoch ist das Schonvermögen bei der Grundsicherung im Alter?
Im SGB XII (Sozialamt) gelten andere Werte: pauschal 10.000 € je volljähriger Person (Paar 20.000 €) plus 500 € je überwiegend unterhaltene Person – unabhängig vom Alter. Details: Grundsicherung im Alter.

Quellen

Stand: 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.